Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Die angebotenen Preise erhöhen sich um die Mehrwertsteuer.
  2. Die Vorhaltung der Netze und Dachrandsicherungssysteme beträgt 4 Wochen
  3. Für andere als die vereinbarten Zwecke werden unsere Netze nur nach gesonderter Vereinbarung vorgehalten.
  4. Eine Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers möglich.
  5. Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Heilbronn.

Vernetzungen / Dachrandsicherungssysteme

  1. Kalkulationsgrundlage ist die Montage der angebotenen Leistungen mit konventionellen Arbeitsmitteln.
  2. Planen Sie die Leistungen in mehreren Bauabschnitten, werden wir die zusätzlichen An- und Abfahrten sowie Monteurspauschalen und Arbeitsbühnen berechnen.
  3. Ankunftszeiten können bis zu 6 Stunden überschritten werden. Für diese Zeitspannen sind keine Wartezeiten reklamierbar.
  4. Das rangieren, sowie das Ausbreiten der Netze im Objekt müssen während der Netzmontage und Demontage gewährleistet sein. Für die Montage der Dachrandsicherung muss außerdem ein Umfahren des Gebäudes ohne Hindernisse möglich sein.
  5. Der Auftraggeber muss die Voraussetzung zur Befestigung der Netze und der Dachrandsicherung schaffen.
  6. Sondermontagen der Netze mit Ringösen, mit Planen, besonderen Seilen oder Ähnlichem, werden mit Aufpreis berechnet
  7. Grundlage unserer Rechnung sind stets die Maße, die sich aus den uns überlassenen Plänen und Zeichnungen ergeben. Sollte sich die angegebene Menge verringern, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
  8. Die Netze dienen der Personensicherung. Während der Vorhaltung sind sie an den Auftraggeber vermietet. Während der Mietzeit ist der Mieter für alle Schäden an den Netzen, sowie der Dachrandsicherung verantwortlich, wenn Sie nicht durch bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht sind.
  9. Ist eine Dachrandsicherung in Verbindung mit Auffangnetzen beauftragt, ist die Dachrandsicherung nur Nutzbar, solange die Auffangnetze und die Dachrandsicherung miteinander verbunden sind.

Freimeldung der montierten Personenauffangnetze und Dachrandsicherungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.

Stand 02.05.2017